Der bauliche Schallschutz spielt vor allem bei Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und öffentlichen Gebäuden wie Schulen eine große Rolle. Denn in diesen Gebäuden sind Umgebungsgeräusche und Trittschall unausweichlich. Mit einem Schallschutznachweis werden die Mindestanforderungen an den Schallschutz überprüft. Dr. Andreas Meier beantworten in einem Interview 7 Fragen zum Thema Schallschutznachweis.
InhaltsverzeichnisÜber den Experten
Dr. Andreas Meier, Müller-BBM GmbH, ist Projektleiter für die Bauphysik von Bauvorhaben.
Sein Schwerpunkt ist die Bauakustik. Auf diesem Gebiet führt er mit seinem Team bei Müller-BBM sowohl Beratungen als auch Messungen am Bau und im Prüfstand durch.
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Ein Schallschutznachweis überprüft, ob die Baukonstruktionen eines Bauvorhabens in der Weise geplant werden, dass die Schalldämmung zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen gewährleistet. Maßgebend sind die Anforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“. Diese Anforderungen sind baurechtlich verbindlich einzuhalten. Darüber hinaus können auf Wunsch des Bauherrn erhöhte Anforderungen geplant werden, z. B. bei weitergehenden Qualitätsansprüchen an den Schallschutz des Bauwerks.
Analog zu Energieausweisen sind auch Schallschutzausweise verfügbar, die den baulichen Schallschutz von Wohneinheiten durch Klasseneinteilungen in verständlicher Form darstellen. Ein solcher Schallschutzausweis wird z. B. von Ingenieurbüros erstellt, die von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. geschult und gelistet sind. Anders als bei Energieausweisen besteht jedoch keine Pflicht für die Erstellung von Schallschutzausweisen.
Bauakustischer Messwagen. Foto: Müller-BBM.Ein Schallschutznachweis für ein Gebäude besteht üblicherweise aus drei Elementen:
Die Anforderungen werden dabei an die Luft- und Trittschalldämmung von Trennbauteilen d. h. Decken und Wände, Treppen sowie an die zulässigen Geräuschpegel von gebäudetechnischen Anlagen und Gewebebetrieben gestellt. Unterschieden wird zwischen dem Schallschutz gegen Außenlärm, für den insbesondere die Außenbauteile wie z. B. die Fassade, Fenster oder die Dachkonstruktion überprüft werden, und dem Schallschutz im Inneren des Gebäudes, z. B. zwischen fremden Wohnungen.
Ein Schallschutznachweis beschreibt alle hierfür erforderlichen Konstruktionen, Materialparameter und Aufbauten. Des Weiteren werden als Grundlage für Ausschreibungen exemplarische Materialvorschläge angegeben.
Die Erstellung eines Schallschutznachweises ist für sämtliche Gebäude erforderlich, für die Anforderungen nach DIN 4109-1 bestehen. Hierzu gehören insbesondere:
HINWEIS: Die Notwendigkeit des Schallschutzes ist in der Musterbauordnung MBO § 15 geregelt. Hiernach müssen Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schall- und Erschütterungsschutz haben. Nach § 66 der Musterbauordnung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Schallschutz nachzuweisen. Die technischen Baubestimmungen nach § 85a dieser Musterbauordnung finden hierzu in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (kurz: MVV TB), die erstmalig im August 2017 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben wurde. Hiernach sind die Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 bindend.
Bauakustischer Lautsprecher. Foto: Müller-BBM.Ein Schallschutznachweis ist erforderlich für Neubauten oder wenn Umbauten bzw. Sanierung geplant sind, bei denen in die schalltechnisch relevanten Konstruktionen eingegriffen wird. Üblicherweise wird der Schallschutznachweis im Rahmen der Leistungsphase III nach HOAI 2013 erstellt. Die Leistungsphase III entspricht dabei der Entwurfsplanung.
In der Regel werden Schallschutznachweise durch ein Ingenieurbüro erstellt. Besonders erfahren sind die Schallschutzprüfstellen, die vom Verband der Materialprüfungsanstalten e. V. (kurz: VMPA) in einer Verzeichnisliste geführt werden.
Die Kosten eines Schallschutznachweises richten sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Baumaßnahme und orientieren sich an den Baukosten. Einen ersten Ansatz liefert die Honorartabelle in der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure HOAI 2013. Die dort genannten Honorare bewegen sich in einem Bereich von etwa 5 Promille der Baukosten. Abweichungen nach oben und unten sind in Abhängigkeit der Baumaßnahme möglich.
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