Gartenhäuser sind kleine Oasen auf dem eigenen Grundstück. Man nutzt sie heutzutage schon lange nicht mehr nur als Unterstellmöglichkeit für Gartengeräte. Die hübschen Häuschen dienen inzwischen vielmehr auch als Aufenthaltsräume und bieten Platz für Feierlichkeiten. Doch worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein solches Bauvorhaben umsetzen möchten? Ist eine Baugenehmigung notwendig?
InhaltsverzeichnisWie bei Terrassenüberdachungen, Garagen, Grillkotas, Gartensaunen und Carports gelten die spezifischen Verordnungen in punkto Baugenehmigung auch für das Gartenhaus. Am besten ist, man erreicht eine verfahrensfreie Genehmigung, das Baurecht sieht allerdings einige Einschränkungen beim Errichten eines Gartenhauses vor. Die jeweilige Landesbauverordnung bestimmt in jedem Bundesland autonom die Richtlinien des Gartenhausbaus.
Die Entscheidung, ob eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus nötig ist, obliegt dem Bauamt. Dort bekommen Sie auch entsprechende Formulare. Im Vorfeld sollten Sie dort vorsprechen, und gewisse Parameter abklären, bevor Sie Ihr Bauvorhaben starten. Grundlegende Entscheidungsmerkmale sind folgende:
In der Regel bedürfen Gartenhäuser keiner Genehmigung, wenn Sie folgendes nicht innehaben:
Ferner dürfen Sie nicht genutzt werden als:
Die Vorschriften bezüglich Grundfläche, Größe und umbautem Raum variieren sehr stark, sodass keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. Dies gilt auch dafür, ob das Haus außer- oder innerorts platziert werden soll.
Möchten Sie ein Häuschen mit Kochquelle und Wasseranschluss errichten, und dies für gesellschaftliche Anlässe nutzen, benötigen Sie auf alle Fälle eine Baugenehmigung.
Laut den Landesbauverordnungen sind Abstände zu den Nachbarsgrundstücken einzuhalten. Generell ist es sinnvoll, die Nachbarn über das Bauvorhaben zu informieren und sich ggf. eine schriftliche Einwilligungserklärung geben zu lassen. Dies beugt Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, die eventuell nach dem Aufbau entstehen können, vor. Außerdem legen Städte und Gemeinden Bebauungspläne fest, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Der Standort des Gartenpavillons ist somit ein wichtiger Aspekt, der im Kontext mit der Wahl der Aufstellung bedacht werden sollte. Die Vorordnungen zur Bebauung und Regelungen zu benachbarten Grundstücken differieren stark. Eine Erkundigung bei der Baubehörde ist deshalb unerlässlich.
Für Gartenhäuser in Schrebergärten gelten anderen Richtlinien. Hier greift das Bundeskleingartengesetz und regelt, dass ein Häuschen bis zu 20 qm Grundfläche keiner Baugenehmigung bedarf. Die Größenangabe schließt einen Freisitz mit ein.
HINWEIS: Steht fest, dass eine Genehmigung benötigt wird, fallen Baugenehmigungs- und Verwaltungskosten an, die Ihnen als Bauherr zur Last gelegt werden. Sie können je nach Bundesland mehrere Hundert Euro betragen.
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